Gastrostreik am 12. Dezember

Ein Gastrokollektiv aus Betrieben und Arbeiter*innen ruft am Samstag 12.12. zum Streik auf. Es sind harte Zeiten für die Gastronomie. Viele Betriebe stehen angesichts der halbherzigen Massnahmen gegen die Pandemie vor dem aus. Der Druck auf die Arbeiter*innen steigt.

Auch die FAU Bern schliesst sich dem Aufruf zum Streik an.

Die Platzkundgebung findet am 12.12. um 15.00 Uhr auf dem Bahnhofplatz Bern statt

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Sparen über Gesundheit: Auch in Bern

„Verschärfungen“ der Kantonsregierung verfehlen die Ziele. Interne Dokumente zeigen, dass sich der Regierungsrat ein weiteres mal von der Wirtschaft hat einwickeln lassen: geplante Schliessung der Restaurants am 30. November wich einem Kompromiss, der nichts nützt. Gastro-Arbeiter*innen sehen einer schwierigen und betrügerischen Zeit entgegen.

 

 

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Weg mit Nullstunden-Verträgen und Arbeit auf Abruf

Die Corona-Pandemie hatte verheerende Folgen für einige Arbeiter*innen. Dabei verschärfte die Krise nur bereits bestehende Probleme. Eines davon ist und war die Arbeit auf Abruf. Die Ausweitung der Kurzarbeit auf diese Arbeitsform zeigte erstmals auf, wie viele Menschen prekär beschäftigt sind: Das Seco geht von 200‘000 Arbeiter*innen aus. Nullstunden-Verträge müssen aufhören. Demonstration am 29. August in Bern.

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Neue Bildungsseite

Unter Arbeit und Gesellschaft findet sich nun eine neue Sparte zur Bildung. Darauf findet ihr auch die aktuellen Checklisten, Infoblätter und den offenen Brief zur Umsetzung der Massnahmen zu Covid-19

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Aufruf an die Arbeiter*innen der Gastronomie

Einige von uns haben noch nicht einmal Kurzarbeit gesehen und nun soll es schon wieder weiter gehen mit der Arbeit? Der nächste Lockdown in der Gastronomie ist eine Frage der Zeit.

Wir fordern:

  • Auszahlung der Lohnfortzahlungen und Kurzarbeitsgelder, welche vielen von uns noch zustehen!

  • Vorgehen gegen die illegale Praxis, Löhne aufgrund des momentan nicht geltenden Prinzips Ohne Arbeit, kein Lohn nicht zu bezahlen, was z.B. in gekündigten Arbeitsverhältnissen gerade verbreitet geschieht. Lohnfortzahlung jetzt.

  • Keine Kündigungen während der Krise.

  • Weiterführung der Kurzarbeitsgelder der Arbeiter*innen bei behördlich angeordneten Betriebs-Schliessungen aufgrund der Nichteinhaltung der Schutzauflagen.

  • Konsequentes Vorgehen gegen Nullstunden-Verträge, Arbeit auf Abruf oder aber eine Erweiterung des Anspruchs auf Kurzarbeit für alle in jenen Gruppen.

  • Übernahme der Arbeiter*innen-Anteile an den Sozialversicherungen bei Kurzarbeit, entweder durch die Betriebe oder die Arbeitslosenkassen. Aufstockung der Kurzarbeit auf 100%, entweder durch Arbeitgeber*innen oder Arbeitslosenkassen.

  • Echte Gewerkschaftsrechte jetzt! Zutritt zu Betrieben – unter Einhaltung der Hygienevorschriften natürlich – durch Gewerkschaften; Recht auf Wiedereinstellung bei missbräuchlichen und Rachekündigungen.

  • Eine Exit-Strategie, welche die Gesundheit der Bevölkerung und in diesem Fall die Gesundheit der Gastronomie-Arbeiter*innen durch übereilte und profitorientierte Entscheidungen nicht aufs Spiel setzt.

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