Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin

Gegen die FAU Berlin ist erneut eine einstweilige Verfügung in Kraft getreten. Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert. Unter Androhung einer Strafzahlung bei Zuwiderhandlung von bis zu 250.000 Euro, oder ersatzweiser Haft von bis zu 6 Monaten für die amtierenden SekretärInnen der FAU Berlin, ist ihr das nun bis auf weiteres untersagt. Das Muster ist bekannt: Die Gewerkschaft soll mundtot und damit weitestgehend handlungsunfähig gemacht werden. Insbesondere kleine Gewerkschaften können auf diese Weise zeitweise daran gehindert werden, für die Rechte ihrer Mitglieder zu kämpfen.

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