Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“, Teil 43

Artikel von Bernard Schmid vom 8. Juli 2016 auf labournet.de

Alter Summit: Carton rouge au projet „Loi Travail“ en France

Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 06. Juli in dritter Lesung (ohne Aussprache) angenommen. Die sozialdemokratische Partei„linke“ hatte es nicht geschafft, genügend Unterschriften für ein Misstrauensvotum gegen die Regierung Valls zusammen zu bekommen. * Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist beinahe abgeschlossen. Nicht vorbei ist die Repression * Erneut wurde das Pariser Gewerkschaftshaus am 05. Juli polizeilich umstellt * Prozess gegen einen mutmaßlich sozialchauvinistischen LKW-Fahrer, der zwei Streikposten der CGT anfuhr und verletzte, wird neu aufgerollt

Der Entwurf für das geplante „Arbeitsgesetz“ wurde am Mittwoch, den 06. Juli in dritter Lesung (ohne Aussprache, wg. Anwendung des Verfassungsartikels 49-3, vgl. unseren Teil 42) angenommen.

Die sozialdemokratische Partei„linke“ hatte es nicht geschafft, genügend Unterschriften für ein Misstrauensvotum gegen die Regierung Valls zusammen zu bekommen. Dem Vernehmen nach erhielt die parlamentarische Linke (KP-Abgeordnete, einzelne Grüne und sozialdemokratische „Dissidenten“ oder Halboppositionelle zusammengenommen) 56 Unterschriften für ihren Entwurf eines Misstrauensantrags – erneut dieselbe Anzahl wie am 10./12. Mai dieses Jahres. (Vgl. http://www.francetvinfo.fr/economie/emploi/carriere/vie-professionnelle/droit-du-travail/direct-loi-travail-suivez-les-reactions-apres-le-nouveau-recours-a-l-article-49-3_1533651.html externer Link und http://www.lemonde.fr/politique/article/2016/07/06/les-deputes-de-gauche-opposes-au-gouvernement-ne-parviennent-pas-a-deposer-une-motion-de-censure_4964822_823448.html externer Link) Es ist jedoch zugleich davon auszugehen, dass unter den Unterzeichner/inne/n zwar einige sich befinden, die es wirklich ernst meinten; aber auch andere sozialdemokratische „Linke“, die überhaupt nur einen Misstrauensantrag unterstützen mochten, so lange es gefahrlos blieb. Das heißt also, so lange er erkennbar unterhalb der Schwelle der erforderlichen 58 Abgeordneten hängen blieb.

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