Aus gesetzlichen Gründen möchten wir darauf hinweisen, dass das kleben von Stickern nur auf bewilligte Flächen erlaubt ist. Das unbewilligte Stickern gilt - wie so vieles - als Straftat, wozu die FAU Bern nicht aufruft. Wir lehnen sämtliche Haftung für "Schäden" ab